Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Der EU-Führerschein & die aktuelle Rechtslage

🔹 Gesetzlich bestätigt – Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.

Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.

Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Voraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.

Diese Grundsätze wurden mehrfach von deutschen Verwaltungsgerichten bestätigt – zuletzt durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 16a, 1292/10) am 17. Januar 2014.

🚗 Das bedeutet für Sie:
🔹 Ein legal ausgestellter EU-Führerschein ist uneingeschränkt gültig.
🔹 Deutsche Behörden & Gerichte sind an die Entscheidung des Ausstellerstaates gebunden.
🔹 Die Rechtsprechung bestätigt: Ein EU-Führerschein darf nicht einfach verweigert oder infrage gestellt werden.

Fazit: Ein EU-Führerschein ist eine sichere & rechtlich anerkannte Möglichkeit, wieder mobil zu werden – ohne MPU & mit voller Gültigkeit!

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📍 Offiziell anerkannt | 100 % rechtsgültig | EU-weit gültig

Das Europarecht - Der Europäische Gerichtshof

Der neu erworbene Führerschein ohne MPU ist in allen EU-Mitgliedsstaaten, damit auch in Deutschland ohne Einschränkungen rechtsgültig. Geregelt ist dieses in der 3. Führerscheinrichtlinie:

✅ Artikel 2 — Gegenseitige Anerkennung «Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.»

✅ Artikel 7 — Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung, §1: «Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die […] im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben […].»

✅ Artikel 12 — Ordentlicher Wohnsitz: «Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber […] gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.»

Es ist möglich, sich in jedem EU-Vollmitgliedsstaat mit einem Wohnsitz anzumelden, ohne dass Sie sich in Deutschland abmelden müssen. Es ist von Ihrer Entscheidung abhängig, wo Sie sich niederlassen. Es ist möglich, in jedem EU-Mitgliedsstaat gleichzeitig mit einem Hauptwohnsitz registriert zu sein. Diese Möglichkeit ist im europäischen Gesetz der Niederlassungsfreiheit festgeschrieben. «Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind […] verboten.»

📌 Gut zu wissen: Es ist legal, sich in jedem EU-Mitgliedsstaat mit Wohnsitz anzumeldenohne dass eine Abmeldung aus Deutschland erforderlich ist. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der Niederlassungsfreiheit der EU💬 Lassen Sie sich unverbindlich beraten!

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